Betriebshaftpflichtversicherung

Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich um einen Vertrag, der das Unternehmen, die Firma, absichert, wenn Schadensersatzansprüche Dritter bestehen. Dabei kann es sich um die unterschiedlichsten Ursachen handeln. Von Personenschäden über Schäden, die bei der Ausübung der Tätigkeit entstanden sind über Folgeschäden oder sogenannte Allmählichkeitsschäden, welche erst später sichtbar werden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist bezüglich der Prämienkalkulation von der jeweiligen Geschäftstätigkeit des Unternehmens abhängig. Je nach Branche werden zusätzliche Einschlüsse angeboten, die den Vertrag entsprechend individualisieren. Standardisiert betragen die Deckungssummen in der Regel drei Millionen Euro. Sie hängen aber natürlich auch von der Art und Größe des Unternehmens ab. Sie sind im Zweifelsfall nach oben unbegrenzt zu vereinbaren.

Berufshaftpflichtversicherung

Im Gegensatz zu einem Uhrenhandel oder einer Bäckerei gibt es auch Unternehmensarten, welche enorm hohe finanzielle Risiken bei der Ausübung der Dienstleistung bergen. Die Rede ist dabei von zahlreichen Kammerberufen, beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Neben diesen Berufen zählen auch die Heilberufe in die Sparte der Tätigkeiten, für deren Ausübung der Gesetzgeber eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorschreibt.

Die Berufshaftpflicht zielt bei den beratenden Berufen eher in Richtung einer Vermögensschadenhaftpflicht ab. Diese kann aber noch um eine klassische Betriebshaftpflicht ergänzt werden.

Geschäftsinhaltsversicherung

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Inventar, an Produkten und Lagerwaren von Gewerbetreibenden ab. Für die Instandsetzung und Wiederanschaffung kommt die Versicherung auf.

Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz von Schäden, die durch bestimmte Gefahren entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Auch Beschädigungen durch ein geplatztes Wasserrohr werden abgedeckt, sofern das eigene Inventar dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Werden im Zuge eines Einbruchs in ein Geschäft Sachen entwendet, sind die Verluste mit in der Versicherung eingeschlossen.

Rechtsschutzversicherung

Bei Selbständigen muss man unterscheiden nach einer Rechtsschutzversicherung für den privaten und für den beruflichen Lebensbereich. Ähnlich wie bei Arbeitnehmer gilt auch für Selbständige, dass eine Rechtsschutzversicherung für das Privat-, Verkehrs- und Mietrecht durchaus zu empfehlen ist. Für ihre selbständige Tätigkeit hingegen benötigen sie unbedingt eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Vor allem die Absicherung im gewerblichen Bereich gehört in die Hände eines Fachmanns für Versicherungen.

Cyber-Versicherung

Bei einer Cyber-Versicherung handelt es sich um eine Police, die gegen Schäden absichert, welche durch Hacker-Angriffe und andere Internetrisiken entstehen. Der Begriff der Cyber-Versicherung ist allerdings keine allgemeingültige Versicherungsbezeichnung – da dieser Versicherungsbereich noch vergleichsweise neu ist, hat sich bisher keine einheitliche und gesetzlich geregelte Bezeichnung ergeben.